Gesetzlicher Auftrag

Der gesetzliche Auftrag des Datenschutzbeauftragten Schwyz-Obwalden-Nidwalden ist in den jeweiligen kantonalen Datenschutzgesetzen verankert und ist in allen drei Kantonen ähnlich formuliert.
Er umfasst im Wesentlichen Folgendes:
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Überwachung der Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz; für den Kanton Schwyz zusätzlich diejenigen zum Öffentlichkeitsprinzip
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Führung des Registers der Datensammlungen
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Unterstützung und Beratung der kantonalen und kommunalen Behörden
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Mitwirkung bei der Gesetzgebung
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Vermittlung zwischen öffentlichen Organen und Privaten
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Information der Öffentlichkeit
Im Kanton Schwyz beziehen sich diese Aufträge sinngemäss auch auf die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips.
Links zu den kantonalen Datenschutzgesetzen:
Vereinbarung zwischen den Kantonen SZ, OW und NW [PDF, 19.0 KB]


