Google Streetview

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Google Street View ist ein relativ neuer Dienst des Suchmaschinenanbieters Google. Die Street View-Ansicht ist in Google Maps eingebunden und ermöglicht es, sich auf einen virtuellen Spaziergang zu begeben und sich frei in alle vier Himmelsrichtungen durch die Strassen zu bewegen. Bereits seit 2008 steht dieser Dienst in einigen Ländern Europas zur Verfügung, und auch in der Schweiz hat Google mittlerweile begonnen, die Street View-Aufnahmen zu machen.
Technik
Ermöglicht wird dieser virtuelle Spaziergang durch 360-Grad-Panoramabilder, die in mehreren Stufen gezoomt werden können. Der Blickwinkel kann ebenfalls um 360° frei gewählt werden. Die Bilder werden mit speziellen Kameras aufgenommen, die auf dem Dach eines Fahrzeugs angebracht sind. Der Erfassungsradius der Kameras beträgt ca. 50 Meter. Um die Bilddaten aktuell zu halten, will Google die Bilddaten etwa alle 12 Monate aktualisieren.
Seit Mai 2008 durchsucht Google das Bildmaterial mit einer Software nach Gesichtern von Personen und nach Autonummernschildern. Diese werden dann durch Weichzeichnung unkenntlich gemacht. Diese Prozedur verläuft vollkommen automatisiert und ist deshalb nicht immer ganz zuverlässig.
Datenschutzrechtliche Problematik
Das Recht am eigenen Bild ist Teil des Persönlichkeitsrechts und als solches grundrechtlich geschützt. Wenn nun die Fahrzeuge mit den Kameras durch die Strassen zirkulieren und Aufnahmen machen, lässt es sich nicht vermeiden, dass unfreiwillig auch Personen und Gebäude mit aufgenommen werden. Mangels Zustimmung der Betroffenen ist dies datenschutzrechtlich unzulässig.
Interventionen der Datenschutzbehörden
In Deutschland, wo Google bereits im Jahr 2008 begonnen hat, die Street View-Aufnahmen zu machen, lehnten die Datenschutzbehörden das Projekt zunächst als datenschutzrechtlich unzulässig ab. Schliesslich kamen sie jedoch zum Ergebnis, dass sich das Projekt nicht verbieten lasse. Die deutschen Datenschutzbehörden verlangten von Google jedoch, dass Gesichter, Autonummernschilder und Hausnummern zuverlässig verschleiert werden müssen. Ausserdem müssen die Betroffenen rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden, wenn Street View-Aufnahmen gemacht werden, und sie müssen darauf hingewiesen werden, dass sie jederzeit Widerspruch gegen die Veröffentlichung sie betreffender Daten erheben können.
Auch die Vereinigung der kantonalen Datenschutzbeauftragten lehnte den Dienst als datenschutzrechtlich unzulässig ab und verlangte von Google, dass die Betroffenen auch in der Schweiz ein Widerspruchsrecht erhalten, und zwar vor der Veröffentlichung der Bilder (Medienmitteilung von privatim vom 29. Mai 2009).
Nach der Intervention des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) hat Google eingelenkt und zugesichert, dass die Betroffenen informiert werden, bevor Google die Aufnahmen macht. So können sie sich entsprechend verhalten. Ausserdem werden Gesichter, Autonummernschilder und Hausnummern unkenntlich gemacht.
Nachdem diese Intervention erfolglos geblieben ist, hat der EDÖB am 11. November 2009 Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen Google eingereicht (Medienmitteilung EDÖB).


