Aufbewahrung von Personaldossiers (Kanton Schwyz)

Adressaten dieser Informationen:

  • Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz

Das Staatsarchiv und der Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte des Kantons Schwyz erliessen am 23. Januar 2013 die Richtlinien bezüglich der Aufbewahrungsfristen für Personaldossiers in den Bezirks- und Gemeindearchiven des Kantons Schwyz.

Richtlinien bezüglich der Aufbewahrungsfristen für Personaldossiers in den Bezirks- und Gemeindearchiven des Kantons Schwyz

Jeder Bezirk und jede Gemeinde ist in seinem/ihrem Zuständigkeitsbereich für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bezüglich Aktenführung und Archivierung verantwortlich. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags kann das Staatsarchiv individuelle Unterstützung anbieten und vor Ort Standortbestimmungen durchführen. Juristische Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Staatsarchiv und den Bezirks- und Gemeindearchiven bildet das Archivgesetz (ArchG), vom 18. November 2015.

Weitere Informationen zu den Bezirks- und Gemeindearchiven finden Sie unter dem folgenden Link:
Bezirks- und Gemeindearchive des Kantons Schwyz