Übersicht Videoüberwachungskameras im Kanton Nidwalden
Zum Schutz von Personen und Sachen dürfen öffentliche Organe gestützt auf Artikel 17 des Datenschutzgesetzes des Kantons Nidwalden öffentlich zugängliche Orte mit technischen Geräten ("Videoüberwachungskameras") überwachen.
Das öffentliche Organ muss die Datenschutzbeauftragte des Kantons Nidwalden vorgängig über die Einführung einer solchen Überwachung informieren.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Videoüberwachungskameras auf öffentlichem Grund im Kanton Nidwalden, welche der Datenschutzbeauftragten gemeldet wurden:
Liste Videokameras Kanton Nidwalden.pdf
Gesamtanzahl der auf öffentlichem Grund des Kantons Nidwalden gemeldeten Videoüberwachungskameras: 148 (Stand: 28. Januar 2025)
Für die Installation von Videoüberwachungskameras durch Private (Einzelpersonen oder Firmen) sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz
massgebend. Die Aufsicht in diesem Bereich obliegt dem Eidgenössischen
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, der auch ein Merkblatt zum Thema "Videoüberwachung durch Private" herausgegeben hat.
Vorgaben, Informationen und Merkblätter für öffentliche Organe im Zusammenhang mit der Videoüberwachug durch öffentliche Organe sind auf der folgenden Seite zu finden:
Videoüberwachung im öffentlichen Raum