Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Es geht letztlich darum, den "gläsernen Bürger" zu verhindern.
Mit der Schaffung einer gemeinsamen Aufsichtsbehörde
für den Datenschutz haben die Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden
einen damals schweizweit einmaligen, neuen Weg beschritten. Als eine von
der Regierung und Verwaltung unabhängige Stelle
überwacht sie die Anwendung der in den jeweiligen Kantonen geltenden
gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Ausserdem berät und
unterstützt sie in ihrem Zuständigkeitsbereich die Gemeinden, Bezirke
und Kantone bei der Umsetzung des Datenschutzes in der täglichen Arbeit.
Ziel dieser gemeinsamen Anstrengungen ist es, einen wirksamen Datenschutz in den öffentlichen Verwaltungen der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden zu gewährleisten.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die massgebenden gesetzlichen Grundlagen sowie weiterführende Dokumente zum Thema Datenschutz. Ausserdem informieren wir laufend über aktuelle Themen aus dem Bereich Datenschutz.
Betrifft Ihr Anliegen eine Datenbearbeitung durch Private bzw. Unternehmen oder Bundesbehörden, bitten wir Sie, sich direkt an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu wenden.