Adressaten dieses Leitfadens:
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Herausgeber:
- Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Massgebend für die Bearbeitung von Personendaten durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist das Bundesgesetz über den Datenschutz. Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat einen Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich herausgegeben. Dieser beantwortet Fragen wie:
- Welche Daten dürfen Arbeitgeber bearbeiten?
- Wie müssen sie mit diesen Daten umgehen?
- Müssen sie den Angestellten Auskunft über diese Datenbearbeitung erteilen?
- Müssen sie ihre Personaldatensammlung registrieren lassen?
- Wie lange dürfen sie Daten aufbewahren?
Für die Angestellten der Kantone und Gemeinden gelten die kantonalen Datenschutzgesetze sowie die jeweils massgebenden Personalvorschriften.
Leitfaden EDÖB für die Bearbeitung von Personendaten [PDF, 142 KB]