Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich

Adressaten dieses Leitfadens:

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Herausgeber:

  • Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Massgebend für die Bearbeitung von Personendaten durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist das Bundesgesetz über den Datenschutz. Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat einen Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich herausgegeben. Dieser beantwortet Fragen wie:

  • Welche Daten dürfen Arbeitgeber bearbeiten?
  • Wie müssen sie mit diesen Daten umgehen?
  • Müssen sie den Angestellten Auskunft über diese Datenbearbeitung erteilen?
  • Müssen sie ihre Personaldatensammlung registrieren lassen?
  • Wie lange dürfen sie Daten aufbewahren?

Für die Angestellten der Kantone und Gemeinden gelten die kantonalen Datenschutzgesetze sowie die jeweils massgebenden Personalvorschriften.

Leitfaden EDÖB für die Bearbeitung von Personendaten [PDF, 142 KB]