Der Datenaustausch ist auch im Bereich des Sozialwesens einerseits wichtig, stellt andererseits aber einen Eingriff in die Persönlichkeit der betroffenen Personen dar. DerSpagat zwischen diesen beiden Seiten kann in der Praxis heikel undschwierig sein. Deshalb hat das Departement des Innern des Kantons Schwyz in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Schwyz im Juni 2015 das Merkblatt "Datenschutz im Sozialwesen" herausgegeben. Dieses gibt Betroffenen und Mitarbeitenden im Sozialwesen wichtige Hinweise insbesondere zu den Grundsätzen der Bearbeitung von Personendaten (Rechtmässigkeit,Verhältnismässigkeit, Datensicherheit etc.), zum Amts- und Berufsgeheimnis oder zur Amtshilfe. Zudem gibt es - in der Art von FAQ - Antworten auf verschiedene, spezifische Fragen.
Adressaten diese Merkblatts:
- Im Sozialbereich von Behörden und Fachstellen tätigen Mitarbeiter im Kanton Schwyz
- Im Sozialbereich von Behörden und Fachstellen tätigen Mitarbeiter analog anwendbar für die Kantone Obwalden und Nidwalden
Herausgeber:
- Departement des Innern, Kanton Schwyz
Inhalt:
- Einleitung
- Bearbeitung von Personendaten
- Datenbekanntgabe
- Datenerhebung und -beschaffung
- Spezifische Fragen