Listenauskünfte

Adressaten dieses Mustergesuchs:

  • Vereine, Parteien oder andere Gruppierungen, welche solche Gesuche stellen möchten.

Herausgeber:

  • (Öffentlichkeits- und) Datenschutzbeauftragter der Kantone Schwyz-Obwalden-Nidwalden

Unter gewissen Voraussetzungen dürfen die Gemeinden, d. h. meist das Einwohneramt oder die Einwohnerkontrolle, Personendaten systematisch geordnet (z. B. nach Jahrgängen oder dem Zuzugsdatum) herausgeben. Solche Listenauskünfte können beispielsweise für Vereine, Parteien oder andere Gruppierungen interessant sein.

Wann sind Listenauskünfte erlaubt und welche Personendaten dürfen auf diese Weise bekannt gegeben werden? Auf dem Mustergesuch für die drei Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden sind die dazu notwendigen Informationen enthalten. Dieses Gesuch kann von Vereinen, Parteien oder anderen Gruppierungen verwendet werden.

Mustergesuch Kanton Schwyz [DOC, 28.0 KB]

Mustergesuch Kanton Obwalden [DOC, 29.0 KB]

Mustergesuch Kanton Nidwalden [DOC, 28.0 KB]