Öffentlichkeitsprinzip - Ihre Rechte

Das Öffentlichkeitsprinzip verpflichtet die öffentlichen Organe dazu, Privatpersonen und privaten Firmen oder Organisationen Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewähren. Voraussetzung dafür ist ein Zugangsgesuch an das öffentliche Organ, welches im Besitz des gewünschten Dokuments ist. Das Gesuch kann mündlich oder schriftlich eingereicht werden und muss nicht begründet werden.

Das Öffentlichkeitsprinzip im Überblick:

Gesuchsteller

  • Natürliche oder juristische Personen
  • Wohnsitz im Kanton Schwyz ist nicht Voraussetzung

Adressat des Gesuchs

  • Öffentliches Organ, das im Besitz des gewünschten Dokuments ist
  • Ein falsch adressiertes Gesuch muss von Amtes wegen an das zuständige öffentliche Organ weiter geleitet werden

Form und Inhalt des Gesuchs

  • Mündlich oder schriftlich
  • Keine Begründung notwendig
  • Möglichst genaue Bezeichnung des gewünschten Dokuments

Gegenstand des Gesuchs

  • Amtliches Dokument: Aufzeichnungen, die die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betreffen
  • Form und Informationsträger unerheblich (elektronisch, Papier, andere)
  • Kein amtliches Dokument: Nicht fertig gestellte und ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bestimmte Aufzeichnungen (Entwürfe, Notizen, Skizzen etc.)

Ausnahmen (d.h. Verweigerung des Zugangs)

  • Gewünschtes Dokument gehört zu einem laufenden Verwaltungsverfahren
  • Dokumente aus internen Mitberichtsverfahren
  • Dokumente aus nicht öffentlichen Verhandlungen (z.B. Gemeinderat oder Regierungsrat)
  • Überwiegende öffentliche oder private Interessen, die der Offenlegung entgegen stehen
  • Die Beweislast liegt beim öffentlichen Organ

Erledigung des Gesuchs

  • Gewährung des Zugangs durch Abgabe einer Kopie, Einsichtsgewährung, Auskunftserteilung über den Inhalt oder Publikation durch das öffentliche Organ
  • Das öffentliche Organ bestimmt die Art der Zugangsgewährung
  • Bei Ablehnung des Gesuchs: Wahlweise Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten oder Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung durch das öffentliche Organ

Muster und Hilfsmittel

Weiterführende Informationen