Um den gesetzlichen Auftrag wirksam wahrnehmen zu können, setzt die Datenschutzbeauftragte der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden vor allem folgende Instrumente ein:
Aufsicht und Kontrolle
- Durchführung von Datenschutz-Audits bei öffentlichen Organen
- Durchführung von Schlichtungsverfahren
- Erlass von Empfehlungen
Beratung und Unterstützung öffentlicher Organe und Privater
- Beantwortung von Einzelanfragen (schriftlich, telefonisch, per E-Mail)
- Stellungnahmen verfassen zu Projektunterlagen (Vorabkonsultationen, Datenschutz- und ISDS-Konzepte, Datenschutzweisungen etc.)
Information öffentlicher Organe
- Publikation von Merkblättern und anderen Hilfsmitteln
- Publikation von Informationen auf der Website
Mitwirkung bei der Gesetzgebung
- Verfassen von Stellungnahmen bei kantonalen Vernehmlassungs- und Mitberichtsverfahren
Information der Öffentlichkeit
- Herausgabe des jährlichen Tätigkeitsberichts