Um den gesetzlichen Auftrag wirksam wahrnehmen zu können, setzt der Datenschutzbeauftragte der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden vor allem folgende Instrumente ein:

Aufsicht und Kontrolle

  • Durchführung von Datenschutz-Reviews bei öffentlichen Organen
  • Kontrollen auf Anzeige hin
  • Durchführung von Schlichtungsverfahren
  • Erlass von Empfehlungen

Beratung und Unterstützung öffentlicher Organe und Privater

  • Beantwortung von Einzelanfragen (schriftlich, telefonisch, per E-Mail)
  • Ausarbeitung von Merkblättern und anderen Hilfsmitteln
  • Vermittlung bei Konflikten
  • Regelmässige Information (Newsletter, Informationsangebot auf der Webseite)

Schulung und Information öffentlicher Organe

  • Durchführung von Schulungen zum Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip
  • Referate und Schulungen auf Anfrage

Mitwirkung bei der Gesetzgebung

  • Verfassen von Vernehmlassungen, Mitberichten und Stellungnahmen
  • Mitarbeit bei Projekten

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