Um den gesetzlichen Auftrag wirksam wahrnehmen zu können, setzt die Datenschutzbeauftragte der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden vor allem folgende Instrumente ein:

Aufsicht und Kontrolle

  • Durchführung von Datenschutz-Audits bei öffentlichen Organen
  • Durchführung von Schlichtungsverfahren
  • Erlass von Empfehlungen

Beratung und Unterstützung öffentlicher Organe und Privater

  • Beantwortung von Einzelanfragen (schriftlich, telefonisch, per E-Mail)
  • Stellungnahmen verfassen zu Projektunterlagen (Vorabkonsultationen, Datenschutz- und ISDS-Konzepte, Datenschutzweisungen etc.)

Information öffentlicher Organe

  • Publikation von Merkblättern und anderen Hilfsmitteln
  • Publikation von Informationen auf der Website

Mitwirkung bei der Gesetzgebung

  • Verfassen von Stellungnahmen bei kantonalen Vernehmlassungs- und Mitberichtsverfahren

Information der Öffentlichkeit