Begriff ''Amtliches Dokument'' nach § 4 Bst. b ÖDSG

Bestimmung ÖDSG:

§ 4 Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes sind:

a) (...)

b) amtliche Dokumente: Aufzeichnungen, welche die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betreffen, unabhängig von der Darstellungsform und vom Informationsträger. Ausgenommen sind Aufzeichnungen, die nicht fertig gestellt oder ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

c) (...)