Adressaten dieses Merkblatts:
- Interessierte Privatpersonen
Herausgeberin:
- Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
Informationen über den Gesundheitszustand einer Person, ärztliche Diagnosen oder verordnete Therapien gelten gemäss den massgebenden Datenschutzgesetzen als besonders schützenswerte Personendaten.
Als Patient oder Patientin dürfen Sie Ihr Patientendossier jederzeit einsehen oder Kopien davon verlangen. Sie dürfen den Inhalt auch berichtigen oder ergänzen. Und Sie haben grundsätzlich das Recht, zu bestimmen, wer was aus Ihrem Patientendossier erfahren darf.
Das Merkblatt vom Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich gibt Auskunft über Ihre Rechte.