Neues Merkblatt zum Einsatz generativer KI in der öffentlichen Verwaltung

Der Einsatz generativer KI-Anwendungen wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Google Gemini eröffnet öffentlichen Organen neue Möglichkeiten, wirft aber auch wichtige datenschutzrechtliche Fragen auf. Welche Informationen dürfen in KI-Anwendungen eingegeben werden? Wo liegen die Grenzen einer zulässigen Nutzung und welche Sorgfaltspflichten sind zu beachten?

04. November 2026

Die kantonale Datenschutzbeauftragte hat zu diesem Thema ein neues Merkblatt für die öffentlichen Organe der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden erarbeitet. Dieses gibt einen Überblick über die wichtigsten datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Einsatz generativer KI-Anwendungen und zeigt auf, worauf öffentliche Organe bei deren Nutzung im Arbeitsalltag achten müssen.

Das neue Merkblatt finden Sie hier:

Merkblatt Datenschutz und Nutzung generativer KI-Werkzeuge.pdf