Informationssicherheit

Massgebend für die Bearbeitung von Personendaten durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist das Bundesgesetz über den Datenschutz. Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat einen Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich herausgegeben.