Zum Schutz von Personen und Sachen dürfen öffentliche Organe (z. B. Ämter, Abteilungen, Gemeinden oder Schulen) öffentlich zugängliche Räume mit Videoübewrachungskameras überwachen.
04. April 2024
Zum Schutz von Personen und Sachen dürfen öffentliche Organe (wie z.B. Ämter, Abteilungen, Gemeinden oder Schulen) öffentlich zugängliche Räume mit Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnunsgeräten ("Videoüberwachungskameras") überwachen. Das öffentliche Organ muss den Öffentlichkeits- und Datenschutzb...