Aufsichtsbereich und Zuständigkeit

Der Datenschutzbeauftragte der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden ist nur zuständig für Datenbearbeitungen durch die öffentlichen Organe (Behörden und Verwaltungsstellen von Kanton, Bezirken und Gemeinden) der Vereinbarungskantone. Die Vorschriften für solche Datenbearbeitungen sind in den Datenschutzgesetzen der Vereinbarungskantone enthalten.

Die kantonalen Datenschutzgesetze regeln den Datenschutz im Verhältnis zwischen den Personen der betreffenden Kantone und den öffentlichen Organen der Kantone (kantonale und kommunale Behörden; öffentlich-rechtliche Anstalten; Personen des privaten Rechts, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen; etc.).

Für datenschutzrechtliche Fragen, die nur Privatpersonen, private Unternehmungen sowie Bundesbehörden betreffen, ist der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zuständig.

Das Bundesgesetz über den Datenschutz regelt den Datenschutz in der Bundesverwaltung, zwischen den Bundesbehörden und den Privaten und zwischen den Privaten.